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Mieter Aufgepasst: Duschen im Stehen ist vertragswidrige Nutzung!

Klingt skurril, ist aber so, laut einem Urteil vom 24.02.2017 – S 32/15. 
Wer in einer Badewanne duscht, die nur halbhoch gefliest ist, duscht falsch und ist für die Folgen seines Fehlverhaltens verantwortlich, entschied das Landgericht Köln, laut einem Bericht der ARD. Vorrangegangen war ein Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter, bei welchem der Mieter auf Mietminderung plädiert hatte, da sich in seinem Badezimmer Schimmel an den Wänden gebildet hat. Das Gericht entschied: „Ist die Badewanne nur halbhoch gefliest und dringt beim Duschen Spritzwasser in die ungefliesten Wandteile, kann das Duschen im Stehen eine vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung darstellen.“

Unser Tipp für den Mieter lautet: streichen Sie die Wand mit Wasserblocker, so wird das Spritzwasser von der Wand abgewiesen und Schimmel hat an diesen Stellen keine Chance mehr. Wer sich aber als Vermieter nicht auf solche Diskussionen einlassen will, dem empfehlen wir den Einbau einer zeitgemäßen bodenebenen Dusche. Studien haben ergeben, dass der Durchschnittsmensch eher duscht als badet. Egal wofür Sie sich entscheiden, wichtig ist darauf zu achten, dass die Wände vor Wasser geschützt sind, damit sich kein Schimmel bildet. 

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