Klingt skurril, ist aber so, laut einem Urteil vom
24.02.2017 – S 32/15.
Wer in einer Badewanne duscht, die nur halbhoch gefliest
ist, duscht falsch und ist für die Folgen seines Fehlverhaltens verantwortlich,
entschied das Landgericht Köln, laut einem Bericht der ARD. Vorrangegangen war
ein Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter, bei welchem der Mieter auf
Mietminderung plädiert hatte, da sich in seinem Badezimmer Schimmel an den
Wänden gebildet hat. Das Gericht entschied: „Ist die Badewanne nur halbhoch gefliest und dringt beim Duschen Spritzwasser
in die ungefliesten Wandteile, kann das Duschen im Stehen eine vertragswidrige
Nutzung der Mietwohnung darstellen.“
Unser Tipp für den Mieter lautet: streichen
Sie die Wand mit Wasserblocker, so wird das Spritzwasser von der Wand
abgewiesen und Schimmel hat an diesen Stellen keine Chance mehr. Wer sich aber
als Vermieter nicht auf solche Diskussionen
einlassen will, dem empfehlen wir den Einbau einer
zeitgemäßen bodenebenen Dusche. Studien haben
ergeben, dass der Durchschnittsmensch eher
duscht als badet. Egal wofür Sie sich
entscheiden, wichtig ist darauf zu achten, dass die Wände vor Wasser geschützt
sind, damit sich kein Schimmel bildet.